Das offizielle Regelwerk des wahrscheinlich (un)beliebtensten Spiels der Welt.
Das Bongoloch-Spiel
Das Bongoloch ist eine kreisförmige Verbindung aus Daumen und Zeigefinger einer Hand.
Ziel des Bongoloch-Spiels ist es, eine Person oder eine Personengruppe dazu zu bringen, in das eigene Bongoloch hinein zu schauen. Hierbei sind alle Hilfsmittel freigestellt bzw. erlaubt, sofern sie nicht durch die allgemeinen Spielregeln ausgeschlossen sind.
Im Nachfolgenden wird die Bongoloch ausführende Person „Person A“, die hineinschauende Person „Person B“ genannt. Diese Bezeichnungen dienen lediglich dem Verständnis; man hätte auch „Zeiger:in und Reinschauer:in“, „Hinz und Kunz“, „Dings und Bums“ oder „Hanni und Nanni“ sagen können.
Grundgesetz
Die Würde des Bongolochs ist unantastbar.
Jeder Mensch hat das Recht, sofern er dazu fähig ist, jedem Menschen das Bongoloch zu zeigen. Man kann sich auch selbst das Bongoloch zeigen, ist aber in diesem Fall von sämtlichen Spielregeln und Folgen ausgeschlossen.
Es steht jedem Menschen frei, sofern er dazu fähig ist, hineinzuschauen oder nicht.
Das Bongoloch-Spiel ist ein Spiel und hat auch als solches verstanden zu werden. Es soll, obwohl es durchaus zur Passion werden kann, nicht zum ernsthaften Leben und Miteinander gezählt und gewertet werden.
Durch das Spielen darf weder Person A, noch Person B, noch unbeteiligten Dritten seelischer oder weiterreichender körperlicher Schaden zugefügt werden.
Die Spielregeln gelten weltweit und sind nicht frei zu interpretieren noch änderbar (vgl. Regelwerk). Ausnahmen werden durch §1 im Zusatz erläutert.
Das Bongoloch ist eine Fingerkombination von Daumen und Zeigefinger einer Hand, welche zusammengeführt einen Kreis bilden. Hierbei ist zu beachten, dass sich nur die Fingerkuppen berühren dürfen. Die Auswahl der Hand spielt keine Rolle. Es dürfen sogar zwei Bongolöcher gleichzeitig gebildet und angewandt werden, diese dürfen sich jedoch nicht überlagern oder ineinander verhakt sein.
Im Gegensatz zum internationalen Handzeichen für „OK“ oder auch dem italienischen Handzeichen für „Arschloch“ wird das Bongoloch so gezeigt, dass man nur von oben darauf bzw. hindurch schauen kann (Handrückenseite).
Regelwerk
Das Bongoloch muss sich bereits vor dem Durchblicken bzw. Reinschauen in seiner vollständig geschlossenen Form befinden.
Das Bongoloch muss zum Zeitpunkt seiner Anwendung vollständig erkennbar sein und darf nicht durch etwaige Gegenstände oder schlechte Sichtverhältnisse verschleiert werden.
Das Bongoloch darf nicht unmittelbar vor einem Hintergrund gezeigt werden der sich näher als 15cm am Bongoloch befindet.
Das Bongoloch darf nicht auf den momentanen Blickpunkt und nicht in den momentanen Blickwinkel der Person B gehalten werden. Allgemein wird dies auch als Augenhöhe bezeichnet (merke: dies bedeutet nicht die Höhe der Augen vom Boden aus gemessen!).
Die Person B, die in ein regelkonformes Bongoloch hineingeblickt hat, hat dies unverzüglich zuzugeben. Missachtung dieser Regel für zu allgemeiner Entehrung. Gleichzeitig hat natürlich auch Person A darauf zu achten, ob Person B durch das Bongoloch schaut oder nicht.
Die Anwendung der Bestrafung für das erfolgreiche Zeigen eines Bongolochs hat ebenfalls unverzüglich zu geschehen und kann nicht für einen späteren Zeitpunkt aufgespart werden. Die verlierende Person hat die Strafe im Sinne des nachfolgenden Strafkatalogs unweigerlich zu akzeptieren. Das Ausführen der Bestrafung ist jedoch nicht zwingend notwendig und liegt im Ermessen der gewinnenden Person.
Hat Person B durch Unachtsamkeit in ein regelkonformes Bongoloch hineingeblickt, hat sie nur durch schnelles Durchstechen und gleichzeitiges Unterbrechen des Bongolochs (das Trennen von Daumen und Zeigefinger des Täters) die Möglichkeit der Bestrafung zu entkommen. Hierzu kann jeder Finger benutzt werden. Bei erfolgreichem Durchstechen kehrt sich die Bestrafung um und richtet sich gegen Person A.
Schafft es Person A jedoch, den Finger von Person B, beim Versuch das Bongoloch zu durchstechen, festzuhalten, hat Person A das Recht, die Bestrafung so lange an Person B zu vollziehen, bis diese seinen/ihren Finger wieder aus dem Griff von Person A gezogen ha
Strafkatalog
Die Bestrafung bezieht sich in keiner Weise gegen das Wesen oder den Charakter der verlierenden Person und ist nur als Eigenlob der gewinnenden Person zu verstehen. Die Würde der verlierenden Person bleibt vollkommen erhalten.
Die Bestrafung ist immer ein oder mehrere Faustschlage (im Folgenden Bongo genannt) gegen die Schulter der verlierenden Person und darf auch nur von der gewinnenden Person selbst ausgeführt werden. Das Übertragen der Bestrafung ist für beide Parteien unzulässig.
Der Bongo hat vor seiner Ausführung durch ein imaginäres Kreuz, welches die gewinnende Person mit dem Zeigefinger auf die Schulter der verlierenden Person gemalt wird, kenntlich gemacht und nach seinem Vollzug, durch Abwischen der jeweiligen Schulter durch die gewinnende Person, beendet zu werden. Dies gilt für jeden einzelnen Bongo.
Pro gezeigtem Bongoloch darf nur ein einziger Bongo vergeben werden. Eine Ausnahme bildet sich nur, hält Person A den Finger von Person B fest. Hier hat Person A das Recht so lange regelkonforme Bongos auszuführen, bis Person B den Finger wieder aus dem Griff von Person A befreit hat.
Zusatz
Wurden vor Spielbeginn von den beteiligten Parteien eigenen Regeln erstellt, so gelten diese nur für die Parteien, welche den Regeln zugestimmt haben. In allen anderen Fällen greift das allgemeine Regelwerk (vg. Grundgesetzte §6).
Unter professionellen Bongolochspieler:innen ist es üblich, den Bongo (Strafschlag) nicht auszuführen und alleine die Schmach der verlierenden Person zu genießen.